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Sanierungspflicht bei Hauskauf – was gilt aktuell?
Energieeffizienz

Sanierungspflicht bei Hauskauf – was gilt aktuell?

28. Januar 2026
7 min Lesezeit

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, muss sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auseinandersetzen. Dieses schreibt bestimmte Sanierungsmaßnahmen beim Eigentümerwechsel vor. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche Pflichten bestehen, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen es gibt.

Was schreibt das GEG vor?

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet neue Eigentümer, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf bestimmte energetische Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehören der Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre), die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen.

**Gut zu wissen:** Die Sanierungspflicht gilt nur beim Eigentümerwechsel. Wer bereits Eigentümer ist, muss diese Maßnahmen nicht nachrüsten – es sei denn, die Heizung wird ohnehin erneuert.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jeder Hauskauf löst automatisch Sanierungspflichten aus. Ausnahmen gelten für Gebäude mit weniger als drei Wohnungen, wenn der Eigentümer selbst eine Wohnung bewohnt, sowie für denkmalgeschützte Gebäude. Auch wenn die Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar sind, können Ausnahmen beantragt werden.

Kosten und Förderung

Die Kosten für die Pflichtsanierungen variieren je nach Gebäudezustand. Eine Dachdämmung kostet etwa 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter, ein Heizungstausch zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Die gute Nachricht: Viele Maßnahmen sind förderfähig über KfW oder BAFA.

Fazit

Die Sanierungspflicht beim Hauskauf sollte bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden. Eine gründliche Begutachtung vor dem Kauf hilft, die anfallenden Kosten realistisch einzuschätzen. S&T Construction berät Sie gerne zu den notwendigen Maßnahmen und unterstützt bei der Umsetzung.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Für rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Quellen

- Bundesministerium für Wohnen: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Verbraucherzentrale: Sanierungspflicht beim Hauskauf - Deutsche Energie-Agentur (dena): Energetische Sanierung

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Dieser Artikel bietet Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts.