Datenschutz & Cookies

S&T Construction UG

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Website zu verbessern und Ihnen relevante Werbung anzuzeigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Einwilligung jederzeit widerrufbar über den Cookie-Link im Footer.

Was sich aktuell bei KfW-Förderungen ändert
Förderung

Was sich aktuell bei KfW-Förderungen ändert

06. Februar 2026
8 min Lesezeit

Die Förderlandschaft für energieeffizientes Bauen und Sanieren unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Für private Bauherren und Sanierer bedeutet das: Wer ein Bauvorhaben plant, sollte sich frühzeitig über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spielt dabei eine zentrale Rolle, denn ihre Programme können die Finanzierung erheblich erleichtern. In diesem Beitrag ordnen wir ein, was sich 2026 bei den KfW-Förderungen geändert hat, welche Programme aktuell verfügbar sind und worauf Bauinteressenten achten sollten.

Die KfW-Förderprogramme im Überblick

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für Neubau und Sanierung an, die sich nach Effizienzstandards und Maßnahmen unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Je höher der Effizienzstandard, desto attraktiver die Förderung. Die Programme gliedern sich in Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.

Für den Neubau ist das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) relevant. Es fördert den Bau von Wohngebäuden, die den Standard Effizienzhaus 40 erreichen und zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme, maximal jedoch 37.500 Euro pro Wohneinheit.

Für die Sanierung von Bestandsgebäuden steht das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Hier werden sowohl Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard als auch Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung gefördert. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 15 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

**Gut zu wissen:** Die Antragstellung muss immer vor Beginn des Bauvorhabens erfolgen. Wer bereits mit den Arbeiten begonnen hat, verliert den Förderanspruch.

Was hat sich 2026 geändert?

Im Vergleich zu den Vorjahren gab es einige Anpassungen, die Bauherren kennen sollten. Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen wurden leicht angehoben, insbesondere für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann nun mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent rechnen, in bestimmten Fällen sogar bis zu 50 Prozent bei Kombination mit einem Geschwindigkeitsbonus.

Die Anforderungen an den Effizienzhaus-Standard wurden präzisiert. Während früher verschiedene Effizienzhaus-Stufen (55, 40, 40 Plus) existierten, konzentriert sich die Förderung nun stärker auf den Standard Effizienzhaus 40, der als Mindestanforderung für Neubauten gilt. Für Sanierungen bleiben die Stufen Effizienzhaus 85, 70 und 55 relevant, wobei höhere Standards entsprechend höhere Förderquoten erhalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Nachhaltigkeitszertifizierung. Neubauten, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten, profitieren von einem zusätzlichen Förderbonus. Dieses Siegel berücksichtigt neben der Energieeffizienz auch Aspekte wie Materialwahl, Lebenszyklus und Wohngesundheit.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Bandbreite der förderfähigen Maßnahmen ist groß. Im Bereich Sanierung gehören dazu unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage sowie die Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Besonders attraktiv ist die Förderung für den Heizungstausch. Wer eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermieanlage ersetzt, erhält nicht nur einen hohen Zuschuss, sondern profitiert langfristig auch von niedrigeren Betriebskosten.

**Kurz erklärt:** Die förderfähigen Kosten sind die Gesamtkosten der Maßnahme, von denen ein bestimmter Prozentsatz als Zuschuss gewährt wird. Die tatsächliche Fördersumme hängt also von den konkreten Baukosten ab.

Praxis-Beispiel: Familie Schneider saniert

Familie Schneider besitzt ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1985 im Raum Köln. Die alte Ölheizung ist defekt, die Fenster sind einfach verglast und die Fassade ungedämmt. Die Familie entscheidet sich für eine umfassende energetische Sanierung mit dem Ziel, den Standard Effizienzhaus 70 zu erreichen.

Die geplanten Maßnahmen umfassen den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Dämmung der Außenwände und des Dachs sowie den Austausch aller Fenster. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 85.000 Euro. Da die Sanierung den Effizienzhaus-70-Standard erreicht, beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Familie Schneider erhält somit einen Zuschuss von 29.750 Euro. Zusätzlich lassen sie die Maßnahmen von einem Energieberater planen und begleiten, dessen Kosten von 4.000 Euro zu 50 Prozent gefördert werden (weitere 2.000 Euro Zuschuss). Insgesamt reduziert sich die finanzielle Belastung um 31.750 Euro.

Antragstellung: Darauf sollten Sie achten

Die Antragstellung für KfW-Förderungen erfolgt in mehreren Schritten und erfordert sorgfältige Vorbereitung. Zunächst muss ein Energieberater oder Fachplaner hinzugezogen werden, der die geplanten Maßnahmen prüft und eine Bestätigung zum Antrag ausstellt.

Der Antrag selbst wird online über das KfW-Zuschussportal oder bei der Hausbank gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Als Beginn gilt bereits die Auftragserteilung an das Bauunternehmen.

**Achtung:** Die Bearbeitungszeit für Anträge kann mehrere Wochen betragen. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und beginnen Sie nicht voreilig mit den Arbeiten.

Fazit

Die KfW-Förderungen bieten private Bauherren und Sanierer erhebliche finanzielle Unterstützung. Die Änderungen 2026 haben die Programme teilweise noch attraktiver gemacht, insbesondere für den Heizungstausch und die Komplettsanierung. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, einen Energieberater hinzuzuziehen und den Antrag rechtzeitig vor Baubeginn zu stellen.

Wer unsicher ist, welche Maßnahmen sinnvoll sind oder wie die Förderung optimal genutzt werden kann, sollte sich individuell beraten lassen. S&T Construction unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Bauvorhabens und arbeitet eng mit erfahrenen Energieberatern zusammen.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Förderbedingungen können sich ändern.

Quellen

- KfW Bankengruppe: Förderprogramme für energieeffizientes Bauen (www.kfw.de) - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BEG-Förderung - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Gebäudeenergiegesetz

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben?

Dieser Artikel bietet Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts.